Auszug aus den Mietbedingungen
Stornierungen
Ihr Fahrzeug ist VOLLKASKO versichert.
Dennoch ist bei einem Schadensfall ein Selbstbehalt zu zahlen. In Namibia zahlen die Versicherungen bei einem Vollkasko versicherten Mietwagen nur 80 % des Neuwagenwertes bei einer Abschreibung d.h. Totalschaden aus. Der Selbstbehalt deckt die restlichen 20 % ab.
Jegliche Schäden am Mietfahrzeug bis zur Höhe des Selbstbehaltes sind vom Mieter zu zahlen. Jegliche Schäden an einem anderen Fahrzeug das im Unfall verwickelt war, zahlt die Versicherung zu 100 %. Der Selbstbehalt ist reduzierbar durch eine extra Versicherung genannt AEDW. ( Kollisionsschadenersatzverzicht )
Der Additional Excess Damage Waiver kann beansprucht werden ab einer Mietdauer von 7 Tagen.
Dann sind Schäden am Fahrzeug nur bis zum reduzierten Selbstbehalt vom Mieter zahlbar.
Namibia Car Hire bietet zusätzlich eine Versicherung an, wo der Selbstbehalt im Falle eines Schaden/Unfall Null beträgt. Diese Versicherung kann beansprucht werden ab einer Mietdauer von 7 Tagen.
Eine Glas- und Reifenversicherung ist bei Namibia Car Hire erhältlich. Diese Versicherung schützt Sie bis zur maximalen Abschreibung von drei Reifen, sowie Glasschäden am Fahrzeug durch Sandsturm oder Steinschlag. Sollte bei einem Einbruch jegliches Glas beschädigt oder zerstört werden, gilt die Versicherung nicht.Bitte beachten: Jeglicher Schaden am Fahrzeug resultiert aus dem Durchqueren von wasserführenden Flußbetten (Rivieren) oder tiefen Wasserlöchern oder Modderlöchern wird nicht durch unsere Versicherungen gezahlt. Der gewählte Selbstbehalt gilt nicht sondern der gesamte Schaden ist zahlbar vom Mieter/Fahrer.
Sollten Sie jegliche Fragen haben bitte schreiben Sie uns..